Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte

In bestimmten Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, wie z.B. Studentenwohnheimen und Altenwohnheimen, wird es eine Vollerhebung geben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass dort in der Regel die Fehlerrate der Melderegister höher als an anderen Anschriften ist. Außerdem werden an Einrichtungen wie z. B. Behindertenwohnheimen und Justizvollzuganstalten, an denen die Information zur Zugehörigkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner die Gefahr einer sozialen Benachteiligung darstellen kann, die Einrichtungsleitungen befragt. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind von der jeweiligen Einrichtungsleitung über die Befragung zu unterrichten. Die Erhebung wird wie die Haushaltsstichprobe von den Erhebungsstellen in den Landkreisen und den Städten mit mindestens 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durchgeführt.


© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2011 | ^