Seit dem 1. August 2011 sind ca. 450 Erhebungsbeauftragten für die Wiederholungsbefragung nach § 17 ZensG 2011 in Baden-Württemberg unterwegs. Befragt werden Personenhaushalte, die zuvor schon im Rahmen der Haushaltsstichprobe interviewt wurden. In Ihrem Ablauf ist die Wiederholungsbefragung fast identisch mit der Haushaltsstichprobe. Nach und nach begehen die 450 Beauftragten die Haushalte und hinterlassen in deren Briefkästen neben den allgemeinen Informationen eine Terminankündigungskarte. Während des eigentlichen Interviews werden den Bewohnern 9 Fragen gestellt, die sich auf persönlichen Angaben und auf das Wohnverhältnis der Auskunftspflichtigen beziehen. Das Interview dauert zwischen einer und fünf Minuten pro Person. Die Befragungen werden voraussichtlich bis Mitte November 2011 durchgeführt.
Das Zensusgesetz sieht eine Überprüfung der Qualität des Stichprobenergebnisses der Haushaltebefragung im Hinblick auf die amtliche Einwohnerzahl vor. Erreicht wird dies durch eine nochmalige Befragung von Personen der Haushaltsstichprobe. Die Wiederholungsbefragung dient somit nicht nur der Messung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse aus der Haushaltsstichprobe sondern auch als Grundlage für die weitere Verbesserung der Methoden sowie der Qualität der Ergebnisse nachfolgender Zensen. Der hauptsächliche Unterschied zwischen der Haushaltebefragung und der Wiederholungsbefragung besteht darin, dass für die Durchführung der Haushaltsstichprobe die Erhebungsstellen in allen Gemeinden ab 30 000 Einwohnern und in den Landkreisen zuständig sind. Für die Wiederholungsbefragung in Baden-Württemberg ist das Statistische Landesamt Baden-Württemberg zuständig. In Baden-Württemberg werden hierzu von den 1,1 Mill. Personen der Haushaltebefragung ca. 50 000 Personen mit einem verkürzten Fragebogen im Rahmen der Wiederholungsbefragung erneut interviewt. Nach einem Zufallsverfahren wurden hierbei etwa 5 % aller Anschriften, die im Zuge der Haushaltsstichprobe bereits befragt wurden, für die Wiederholungsbefragung ausgewählt. Wie bei der Haushaltebefragung sind auch bei der Wiederholungsbefragung alle an diesen Anschriften wohnenden Personen zu befragen, da eine gesetzliche Auskunftspflicht besteht. In Baden-Württemberg sind etwa 450 Erhebungsbeauftragte für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im Einsatz. In der Regel finden die Interviews anhand des Fragebogens mündlich vor Ort statt. Alternativ können die Antworten aber auch postalisch oder online übermittelt werden. Es werden jeweils Informationen zu allen Haushaltsmitgliedern abgefragt.
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2011 | ^