Befragung zur Klärung des Wohnsitzes

Ab Oktober 2011 findet im Rahmen des Zensus 2011 die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes statt. Mit Hilfe dieser Befragung klärt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg vor allem in kleineren Gemeinden unter 10 000 Einwohnern unstimmige Angaben aus den Melderegistern. Diese Unstimmigkeiten können zum einen daraus resultieren, dass eine Person an mehreren Orten mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Zum anderen können Personen ausschließlich mit Nebenwohnsitz gemeldet sein. Mit der Befragung werden am Ende alle Personen der richtigen Gemeinde zugeordnet. Nur so kann die exakte Einwohnerzahl bestimmt werden.

In Fällen von mehreren Hauptwohnsitzen wird die Befragung nur durchgeführt, wenn sich eine der Meldeanschriften in einer Gemeinde mit weniger als 10 000 Einwohnern befindet. In Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern können Über- und Untererfassungen auf Basis der Haushaltebefragung statistisch korrigiert werden. Personen, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, erhalten in jedem Fall (also unabhängig von der Größe der Gemeinde) einen Fragebogen.

Die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes erfolgt in erster Linie per Post. Der Fragebogen enthält nur wenige Fragen: Neben Merkmalen wie Alter und Familienstand müssen alle Befragten angeben, ob diese Anschrift am 9. Mai 2011 ihr Haupt- oder ihr Nebenwohnsitz war und ob sie am 9. Mai 2011 an weiteren Anschriften gemeldet waren.


© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2011 | ^